Geräte zur technischen Hilfeleistung

Verkehrsunfälle gab es schon immer. Bis Anfang der 70er Jahre wurden Personen nach Verkehrsunfällen mittels Brechstangen, Winkelschleifern, Greifzügen und Seilwinden aus Fahrzeugen befreit. Die Feuerwehren suchten aber schon bald nach schonenderen Möglichkeiten, Personen aus Zwangslagen zu befreien.

Die Umstellung der Arbeitsweise begann mit der Beschaffung von hydraulischen Rettungsspreizern bei den Feuerwehren. Die Vorgehensweise bei der Befreiung richtet sich immer nach der Art der Verletzung der eingeklemmten Person bzw. Personen. Dies bedeutet gleichzeitig eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienst und Notarzt auf der einen Seite und der Feuerwehr  auf der anderen Seite.

Nach der Alarmierungsbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern werden bei der Alarmstufe „Unfall mit eingeklemmter Person“ die zuständige Ortsfeuerwehr zur Absicherung der Unfallstelle, zur Sicherstellung des Brandschutzes und zur Einweisung weiterer Kräfte alarmiert. Des Weiteren werden die zwei nächstgelegenen Feuerwehren mit Rettungsspreizer von der Leitstelle zur Einsatzstelle beordert, damit - falls ein Rettungspreizer aufgrund einer technischen Störung ausfallen sollte - sofort ein Ersatzgerät zur Verfügung steht.

Zuerst wird dem Rettungsdienst eine Zugangsmöglichkeit zum Patienten geschaffen, um die Erstversorgung und Untersuchung zu ermöglichen. Danach wird nach Absprache mit Notarzt und  Rettungsdienst die eigentliche Befreiung der Person aus dem Fahrzeug begonnen.

Das Öffnen verkeilter Türen wird mittels Rettungsspreizer bewerkstelligt. Ebenso das Zurückschieben der vorderen Sitze, um mehr Platz im Vorderraum zu schaffen. Das  Entfernen des Daches zur Betreuung und Befreiung des Patienten von oben erfolgt mittels Rettungsschere. Ebenso das Zerteilen der Bodengruppe eines Fahrzeuges, um es mit einem Rettungszylinders nochmals in seiner Länge verändern zu können. Eine in den Innenraum eingedrungene Lenksäule kann mit Zusatzketten am Rettungsspreizer aus dem Innenraum gezogen werden.

Dies sind nur einige Beispiele von Einsatzmöglichkeiten der bei den Feuerwehren vorgehaltenen Rettungssysteme. Die im Landkreis vorgehaltenen Systeme haben unterschiedliche Größen um mehrere Möglichkeiten zur Befreiung von Personen zu haben. Mit einem Rettungsspreizer werden an seiner Spitze Kräfte bis zu 61 kN wirksam, bei einem Schneidgerät Schließkräfte bis zu 100 kN.

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Atemschutz in der Feuerwehr

Atemschutz galt auch in früheren Jahren, als wichtiger Ausrüstungsgegenstand bei den Feuerwehren.

Jedoch waren diese Geräte längst nicht so beschaffen wie heute. Bereits um 1902 gab es die ersten Atemschutzgeräte, damals Rauchapparate genannt, die aus einem Leinenüberzug für den Kopf bestanden. 1906 wurden aus Leder Masken gefertigt, wobei über einen Schlauch Luft angesaugt werden konnte. Um 1925, zur Zeit der  Weltkriege, gab es dann Atemschutzmasken mit Leinenstoff und Gummiverarbeitung, sowie Filter die einschraubbar waren. Es wurden Geräte konstruiert, die mit Atemluftvorratsflaschen am Rücken getragen wurden. Diese Geräte sahen fast so aus wie die heutigen Atemschutzgeräte.

Der Atemschutz ist in unserer Zeit durch Produktion und Verarbeitung verschiedener Kunststoffe und Chemikalien, bei den meisten Brandeinsätzen, sogar bei Pkw-Bränden, nicht mehr wegzudenken. So können bei einem Zimmerbrand mit PVC oder anderen Baustoffen äußerst giftige Salzsäure oder Blausäuredämpfe entstehen. Bei einem Wohnhaus oder Zimmerbrand kann Brandrauch verschiedene Atemgifte enthalten, die vielleicht erst nach 2 - 6 Stunden ihre Wirkung zeigen.

 Atemschutzgeräteträger werden durch eine „Anerkannte Ausbildungsstätte“,  wie sie in unserem Landkreis vorhanden ist, auf diese Einsätze vorbereitet. So finden jedes Jahr Lehrgänge für Atemschutzgeräteträger statt. Feuerwehrmänner und -frauen, die ihre Grundausbildung und das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden auf körperliche Tauglichkeit zum Tragen von Atemschutzgeräten getestet. Dies müssen die Atemschutzgeräteträger spätestens alle 3 Jahre wiederholen. Ist dies geschafft werden sie in einem 24-stündigen Lehrgang geschult und auf ihren Feuerwehrdienst, der von Pkw-Bränden über ausgelaufenen Chemikalien bis zur Explosion gehen kann, vorbereitet.

Hat eine Feuerwehr ein Löschgruppenfahrzeug so sind 4 Atemschutzgeräte im Fahrzeug vorhanden. Wehren mit mehreren Fahrzeugen, haben bis zu 30 Geräte. Bei umfangreichen Einsätzen ergänzen sich mehrere Feuerwehren mit ihren Atemschutzgeräteträgern und arbeiten dann zusammen, wenn es darum geht mehrere Personen aus brennenden Gebäuden zu retten oder größere Brände zu bekämpfen. Als besondere Objekte sind Krankenhäuser, Altenheime, größere Hotelanlagen, anzusehen, bei denen meistens Personenrettung als Hauptaufgabe im Vordergrund steht.

Aber nicht nur Einsätze stehen auf dem Programm des Atemschutz Geräteträgers, sondern jährliche Übungen sind zu bestreiten. So werden bei den Feuerwehren für die Geräteträger jährlich mehrere praxisnahe Übungen abgehalten. Auch eine Übungsanlage steht den Feuerwehren des Landkreises Erlangen Höchstadt in der Herzogenauracher Feuerwache zur Verfügung. Dort haben sie die Möglichkeit, an einer Endlosleiter und einem Fahrradergometer ihr Können zu zeigen, außerdem steht ein Übungsraum zur Verfügung, der Praxisnah verdunkelt und noch dazu verraucht ist. Aus diesem Raum ist eine Person zu retten, sowie wie es bei einem Zimmerbrand der Fall sein kann.

Um die Atemschutzgeräte in einem einwandfreien Zustand zu halten gibt es im Landkreis Atemschutzwerkstätten die die Atemschutzgeräte reinigen und warten.

Dieser Bericht soll einen kleinen Einblick in das große Spektrum der Feuerwehrarbeit geben. Zugleich soll denjenigen Respekt gezollt werden, die sich gerade bei Atemschutzeinsätzen in besonderer Weise so manchen großen Gefahren aussetzen um anderen Hilfe zu leisten.

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Sprechfunk als Hilfsmittel für die Feuerwehren

Damit die erforderliche Hilfe möglichst schnell und gezielt geleistet werden kann, sind die Feuerwehren seit Jahren mit Sprechfunkgeräten ausgestattet. Diese Funkgeräte sind in zwei unterschiedliche Gerätekategorien eingeteilt, abhängig vom Wellenbereich in dem sie arbeiten, und dürfen nur von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Abk. BOS) verwendet werden, zu denen neben Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Bundesgrenzschutz, etc. auch die Feuerwehren gehören.

Der 2-Meter-Wellenbereich (2m-Band) ist in erster Linie für die Kommunikation der Einsatzkräfte untereinander an der Einsatzstelle vorgesehen. Es werden hier überwiegend Handfunkgeräte verwendet. Diese Geräte ermöglichen eine Sprechverbindung von der Einsatzleitung vor Ort mit den einzelnen Löschgruppen. Bei größeren Einsätzen mit mehreren Feuerwehren sind diese Kanäle oft überlastet, weshalb hier verstärkt auf Funkdisziplin zu achten ist (jeder Teilnehmer muss warten, bis der Funkkanal frei ist, bevor er sprechen darf). Die Entfernung zwischen den einzelnen Funkteilnehmern liegt hier in der Regel bei weniger als einem Kilometer. Da die Stromversorgung von Handfunkgeräten aus wiederaufladbaren Akkus erfolgt,  würde auch die Betriebszeit von ca. 2-4 Stunden (abhängig vom Funkverkehr) bei höheren Sendeleistungen wesentlich reduziert.

Die zweite Kategorie von Funkgeräten arbeitet im 4-Meter-Wellenbereich (4m-Band). Hierbei handelt es ich überwiegend um fest eingebaute Fahrzeugfunkgeräte, die von der Fahrzeugbatterie versorgt werden und eine externe Antenne benötigen. Diese Funkgerätetypen sind aber auch bei den Erst- und Nachalarmierenden Stellen (Polizei-Inspektionen und Feuerwachen) installiert. Sie dienen in erster Linie zur Verständigung mit den Alarmauslösenden Stellen sowie mit weiteren anrückenden Fahrzeugen. Hierbei steht für alle Feuerwehren innerhalb eines Landkreises nur ein Funkkanal zur Verfügung, weshalb auch hier äußerste Funkdisziplin erforderlich ist. Die Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgt ebenfalls auf dem 4m-Band-Funkkanal des Landkreises.

Bei jeder Feuersirene ist ein Sirenensteuerempfänger installiert, der ständig den Funkkanal mithört. Geht ein Notruf bei einer der Polizeidienststellen ein, werden die erforderlichen Sirenen von einem Alarmgeber durch bestimmte Tonfolgen ausgelöst. Die Sirenensteuerempfänger jeder Feuerwehr sind hierbei auf feste Tonfolgen eingestellt. Erkennt der Empfänger, dass seine Tonfolge durchgegeben wurde, schaltet er die Sirene ein, die dann aufheult.

Viele Feuerwehren sind mit stiller Alarmierung ausgestattet. Bei kleineren Einsätzen, bei denen nicht alle Feuerwehrleute erforderlich sind, werden nur die Meldeempfänger ausgelöst. Es handelt sich hierbei um kleine Funkempfänger in Zigarettenschachtelgröße, die die Feuerwehrleute bei sich tragen. Diese Empfänger hören ebenfalls ständig auf dem 4m-Band-Funkkanal mit und reagieren auf die gleichen Tonfolgen wie die Sirenen. Sobald die Tonfolge der entsprechenden Feuerwehr am Funk zu hören ist, ertönt bei den Meldeempfängern ein Alarmton. Im Idealfall sollten Funkverbindungen mit Geräten des 4m-Bands von jedem Ort zu jedem anderen Punkt innerhalb des gleichen Landkreises möglich sein. Für den Feuerwehrfunkkanal des Landkreises Erlangen-Höchstadt wurde zur Sicherstellung der flächendeckenden Funkversorgung ein Gleichwellen-funknetz mit insgesamt drei Stationen in Betrieb genommen. Da Meldeempfänger wegen ihrer kleinen Bauweise nur im Umkreis von ca. 5 Km um eine Relaisstelle einigermaßen sicher auslösen, hat sich durch diese Maßnahme auch die Alarmierungssicherheit bei stiller Alarmierung wesentlich verbessert. Die analoge Übertragungsprinzip der bisher eingesetzten Geräte beruht auf einem ca. 40 Jahre alten Entwicklungsstand, mit dem aber auch neu beschaffte Geräte arbeiten müssen, da sonst keine Verbindung zu älteren Geräten möglich ist.

Seit einigen Jahren wird an der Entwicklung eines Europaweiten digitalen Funksystems für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gearbeitet, das die bisherigen Funksysteme ablösen soll. Damit können unterschiedliche Funkgruppen gebildet werden (alle zu einem Einsatz alarmierten Kräfte in eine Gruppe, die eines weiteren Einsatzes in eine zweite Gruppe), wobei sich die Gruppen gegenseitig nicht stören. Auch die Durchwahl von Funkgeräten ins Telefonnetz soll damit möglich werden. Die Einführung des neuen Systems ist jedoch mit einem enormen finanziellen Aufwand verbunden, da flächendeckend eine große Anzahl untereinander vernetzter Sendestationen zu errichten sind, und alle bisher eingesetzten Funkgeräte ausgetauscht werden müssten.

 

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