Die Feuerwehr entfernt keine Wespennester!
/Wespen gehören zum Sommer wie Erdbeerkuchen und Eiscreme, sind aber eher ungeliebte Sommergäste. Besonders lästig kann es werden, wenn sie ihr Nest an Terrassen oder Gartenhäusern bauen. Einfach entfernen darf man ein Nest jedoch nicht!
Grundsätzlich sind alle Wespen gesetzlich geschützt (§ 39 BNatSchG). Hornissen, Hummeln und Wildbienen sind in Europa stark gefährdet und deswegen besonders geschützt (§ 44 BNatSchG). Insofern dürfen die Tiere und ihre Nester nicht gestört oder gar vernichtet werden. Das Gesetz sieht bei Zuwiderhandlungen Geldbußen bis zu 50.000 Euro vor.
Was also tun, wenn wenn man sich belästigt oder aufgrund einer Allergie gefährdet fühlt?
Für Fragen, Probleme und Ausnahmeregelungen zum Thema Wespen und Hornissen, bei Nestern an Gebäuden, notwendigen Umsiedelungen setzt der Landkreis Erlangen-Höchstadt ehrenamtliche Wespen- und Hornissenberater ein.
Die speziell geschulten Berater können oft schon beim telefonischen Erstkontakt eine Lösung vermitteln. Bei Bedarf erfolgt die Beurteilung der Situation vor Ort, nach der ggf. Lenkungs-, Umsetzungs- oder Umsiedelungsmaßnahmen durchgeführt werden. Ob ein ausreichender Grund für eine Umsiedlung oder Bekämpfung vorliegt, wird mit der Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Erlangen-Höchstadt abgeklärt.
Betroffene aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt können sich direkt an die für Ihren Wohnort zuständigen ehrenamtlichen Wespen- und Hornissenberater wenden oder die Untere Naturschutzbehörde kontaktieren.
Quelle: Landratsamt Erlangen-Höchstadt
