Unsere Fahrzeuge
LF8/6
Funkrufname: Florian Neuhaus 17/42/1
MZF
Funkrufname: Florian Neuhaus 17/11/1
MZF außer Dienst
Funkrufname: Florian Neuhaus 17/11/1
Feuerwehrfahrzeuge = ohne sie läuft nichts =
Mit der Einführung des Verbrennungsmotors hielt auch bei der Feuerwehr die Motorisierung Einzug. Durch die vielseitigen Aufgaben, die an die Feuerwehren in Stadt und Land gestellt wurden, entwickelten sich viele Arten von Löschfahrzeugen. Je nach städtebaulichem Charakter und der vorhandenen Industrie wurde eine Vielzahl von Fahrzeugen entwickelt, die jedoch in der Grundidee viele Dinge gemeinsam hatten.
Zunächst war der Aufbau noch offen und teilweise aus Holz, die Sitzbänke für die Mannschaft waren meist beidseitig in Längsrichtung angeordnet und nicht überdacht. Die Geschichte berichtet, dass dies der Abhärtung der Mannschaft dienen sollte. Nachdem sich aber mit der Zeit die Erkenntnis durchgesetzt hatte, dass es eine falsche Art der Abhärtung sei, wenn die Feuerwehrmänner jeglicher Witterung ausgesetzt würden, war der nächste Schritt Feuerwehrfahrzeuge in geschlossener Bauweise zu bauen.
Durch die erste Art der Normung, die „Anordnung über den Bau von Feuerwehrfahrzeugen“ wurde die Grundlage geschaffen, einheitliche Feuerwehrfahrzeuge auf den Markt zu bringen. Fahrzeuge für die Feuerwehren werden von den Gemeinden gekauft. Sie erhalten Zuschüsse vom Land Bayern und bei Fahrzeugen die überörtlich eingesetzt werden können auch einen Zuschuss vom Landkreis. Feuerwehrfahrzeuge sind für den Einsatz der Feuerwehr besonders gestaltete Fahrzeuge, die entsprechend dem vorgesehenen Verwendungszweck zur Aufnahme der Besatzung, feuerwehrtechnischen und zusätzlichen Beladung sowie Lösch- und sonstige Einsatzmittel eingerichtet sind.
Sie werden unterteilt in
- Löschfahrzeuge (TSF - Tragkraft Spritzen Fahrzeug)
(LF – Löschgruppen Fahrzeug)
- Tanklöschfahrzeuge (TLF – Tank Lösch Fahrzeug)
- Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF)
- Hubrettungsfahrzeuge (DL – Dreh Leiter) (DLK - Dreh Leiter mit Korb)
- Rüstwagen (RW)
- Gerätewagen (GW)
- Einsatzleitwagen (ELW)
- Rettungsfahrzeuge (RTW)
- Anhänger – Boote (Lima – Lichtmast Anhänger)
- Sonderfahrzeuge
Löschfahrzeuge sind für die Brandbekämpfung besonders gestaltet, zur Aufnahme der Besatzung und der feuerwehrtechnischen Beladung und mit umlufttunabhängigen Atemschutzgeräten ausgerüstet. Die Beladung ist für den jeweiligen Einsatzfall unterschiedlich. Sie wird den Standorten angepasst. Sie sind zum Teil mit Löschwasser oder mit Feuerwehrpumpen ausgerüstet.
Tanklöschfahrzeuge sind vordringlich für die Versorgung mit Löschwasser an Einsatzorten bei denen die Wasserversorgung nicht optimal gesichert ist ausgerüstet. Sie haben jedoch auch Gerätschaften zur Brandbekämpfung im Beladelan. Diese Fahrzeugen sind meist bei Stützpunktfeuerwehren eingesetzt.
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge sind äußerlich fast identisch mit dem Löschgruppenfahrzeug und wie dieses für eine Gruppe als Besatzung ausgelegt. Wesentlicher Unterschied zum Löschgruppenfahrzeug ist die umfangreiche Ausrüstung für die Technische Hilfeleistung.
Hubrettungsfahrzeuge dienen der Rettung von Menschen aus größeren Höhen, dem Löschangriff und der Technischen Hilfeleistung.
Rüstwagen sind Fahrzeuge die besonders für Technische Hilfe größerem Umfangs ausgestattet sind.
Gerätewagen dienen der Bereitstellung von Geräten, z.B. für Technische Hilfeleistung, Atemschutz oder Gefahrstoffeinsatz.
Einsatzleitfahrzeuge dienen dem Einsatzleiter zur Unterstützung beim Aufbau einer Einsatzleitung vor Ort an der Schadenstelle. Sie sind zum Teil mit umfangreichen Kommunikationsmitteln ausgestattet und erlauben jederzeit den Kontakt mit anderen Stellen.
Rettungsfahrzeuge, Anhänger, Boote und Sonderfahrzeuge die für bestimmte Einsatzgebiete und Bereiche besonders gestaltet sind.
Alle Fahrzeuge unterliegen den gesetzlichen Untersuchungsfristen. Die Wartung und Pflege zur Einsatzbereitschaft ist den Feuerwehren vorbehalten. Aber auch auf den Fahrer kommt es an. Er muss im Besitz des geeigneten Führerscheines sein und durch regelmäßige Bewegungsfahrten, sowie Schulungen das Fahrzeug sicher beherrschen und führen können. Durch die Neuregelung der Führerscheinklassen wird hier eine Belastung für die Feuerwehren und Gemeinden in den nächsten Jahren stattfinden. Der Fahrer trägt die Verantwortung für die Besatzung und für das Gerät.
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Feuerwehr Neuhaus a.d. Aisch