Feuerwehr - Vereine in der Gegenwart
Der Freistaat Bayern hat 1981 das jetzige Bayerische Feuerwehrgesetz geschaffen. Dieses Gesetz hat sämtliche Rechtsgrundlagen der Feuerwehr als öffentliche Einrichtung der Gemeinde mit Aufgabenstellung, Gestalt der Führungsmannschaft u.a. geregelt. Selbstverständlich kann ein solches Gesetz allein aus rechtlichen Gründen nicht in den privatrechtlich organisierten, völlig selbstständigen Vereinsbereich eingreifen. Im Art. 5 des Bayer. Feuerwehrgesetz hat der Feuerwehrverein die Aufgabe, dass er „die Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehr“ stellt. Die gewachsene und bewährte Struktur des Feuerwehrvereins wurde damit nicht nur erhalten, sondern den Feuerwehrvereinen wurde nach wie vor die sehr wichtige Aufgabe übertragen „das Personal“ für die aktive Mannschaft zu stellen. Dies bedeutet in der Praxis, dass bereits Jugendliche mit dem 12. Lebensjahr dem Feuerwehrverein beitreten und dann letztlich bis zum Ausscheiden aus dem aktiven Dienst (spätestens mit dem 63. Lebensjahr) als Einsatzkraft gestellt werden. Danach verlieren insbesondere, durch die Struktur des Vereins, diese aktiven und ehemaligen aktiven Mitglieder nicht die Zugehörigkeit zur Feuerwehr, sondern sind auch weiterhin der Feuerwehr als passives oder Ehrenmitglied treu verbunden. Die Feuerwehrvereine präsentieren sich bei Fahnenweihen, Gründungsfesten, kirchlichen Veranstaltungen und Festlichkeiten für die gesamte Bevölkerung in hervorragender Weise. Sie erzielen bei den verschiedenartigsten Veranstaltungen auch Einnahmen neben ihren Beiträgen und Spenden, die sie wiederum - gebunden an ihre Satzung - nach den Grundlagen der Gemeinnützigkeit für die Unterstützung des Feuerschutzes verwenden. So verwenden viele Feuerwehrvereine einen Teil dieser Einnahmen zweckgebunden für die Anschaffung von zusätzlicher persönlicher Schutzausrüstung, Sondergeräte und vieles mehr, um dadurch der vom Verein gestellten Mannschaft den optimalen Schutz und das optimale Gerät an die Hand zu geben. Der Feuerwehrverein in der heutigen Erscheinungsform hat in der Bevölkerung, und gerade auch in dem Verbund mit der öffentlichen Einrichtung der Freiwilligen Feuerwehr, einen sehr hohen Stellenwert, nicht zuletzt auch durch die Werbung und das Stellen von Personal für die Löschmannschaft. Immer hat der Feuerwehrverein die Zielrichtung der Unterstützung der Feuerwehr im Auge. Der Verein besteht nach seiner Satzung aus dem Vorstandsvorsitzenden, dessen Vertreter, dem Kassier und dem Schriftführer. Weitere Führungskräfte wie die Kommandanten usw. der freiwilligen Feuerwehr sind in verschiedenen Formen in die Vorstandschaft der Vereine eingebunden. Der Feuerwehrverein ist insbesondere als juristische Person des Privatrechts völlig selbstständig tätig und handelt eigenständig und in eigener Verantwortung. Der Feuerwehrverein, insbesondere die Vorstandschaft ist verantwortlich für seine Mitglieder. Diese Mitglieder können sich wie folgt zusammensetzen:
Feuerwehranwärter/innen sind Jugendliche zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr, sie sind der zukünftige Feuerwehrnachwuchs.
Kinderfeuerwehr Mitglieder sind Kinder zwischen dem 3. und 12. Lebensjahr, sie erkunden spielerisch die Aufgaben der Feuerwehr.
Aktive Mitglieder sind Feuerwehrdienstleistende zwischen dem 18. und 63. Lebensjahr, sie üben den aktiven Feuerwehrdienst aus.
Passive Mitglieder sind Mitglieder, die über eine gewisse Zeit aktiven Dienst geleistet haben und dann aus Altersgründen in den passiven Mitgliederstand wechselten.
Ehrenmitglieder sind Mitglieder, die sich um die Feuerwehr im aktiven Bereich und im Vereinsbereich besonders verdient gemacht haben.
Fördernde Mitglieder sind Mitglieder, die dem Verein als Förderer beigetreten sind, um den Verein finanziell und ideell zu unterstützen, aber keinen aktiven Dienst geleistet haben.
Sie alle sind laut Vereinssatzung Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Wenn sich nun der Blick im Feuerwehrverein in die Zukunft richtet, darf nochmals erinnert werden, dass die Feuerwehrvereine als eine der tragenden Säulen in unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken sind. Ohne unsere Feuerwehrvereine könnte dieser freiwillige und ehrenamtliche Dienst so wie er früher und heute in ganz Bayern geleistet wird nicht durchgeführt werden. Nur durch eine gut fundierte Vereinsarbeit, eine gezielte Jugendwerbung in den Schulen und bei Vereinsveranstaltungen, ist es uns auch in die Zukunft hinein möglich, eine so intakte und aktive Mannschaft zu stellen.