Die Feuerwehr entfernt keine Wespennester!

Wespen gehören zum Sommer wie Erdbeerkuchen und Eiscreme, sind aber eher ungeliebte Sommergäste. Besonders lästig kann es werden, wenn sie ihr Nest an Terrassen oder Gartenhäusern bauen. Einfach entfernen darf man ein Nest jedoch nicht!

Grundsätzlich sind alle Wespen gesetzlich geschützt (§ 39 BNatSchG). Hornissen, Hummeln und Wildbienen sind in Europa stark gefährdet und deswegen besonders geschützt (§ 44 BNatSchG). Insofern dürfen die Tiere und ihre Nester nicht gestört oder gar vernichtet werden. Das Gesetz sieht bei Zuwiderhandlungen Geldbußen bis zu 50.000 Euro vor.

Was also tun, wenn wenn man sich belästigt oder aufgrund einer Allergie gefährdet fühlt?

Für Fragen, Problemen und Ausnahmeregelungen setzt der Landkreis Erlangen- Höchstadt aktuell vier ehrenamtliche Wespen- und Hornissenberater ein. Die speziell geschulten Berater können oft schon beim telefonischen Erstkontakt eine Lösung vermitteln.

Bei Bedarf erfolgt die Beurteilung der Situation vor Ort, nach der ggf. Lenkungs-, Umsetzungs- oder Umsiedelungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Betroffene können sich direkt an die Wespen- und Hornissenberater wenden oder die Untere Naturschutzbehörde kontaktieren.

Kontakt:

Frau Pflaum: 0157/30462665

Herr Kaiser: 0172/2713144

Herr Lottes: 0151/10676204

Herr Stahl: 0176/45506707

Quelle: Landratsamt Erlangen-Höchstadt